>>> Erste Hilfe <<< Im Schadensfall: Hier klicken und HÜV in Gang setzen!

Bei Schaden: HÜV!

Ihr Kunde hat einen Schaden gemeldet, der aus Ihrer Sicht auf einen Materialmangel zurückgeführt werden kann? Dann hilft Ihnen die Haftungsübernahmevereinbarung mit unseren Herstellerpartnern!

Das sind die ersten Schritte, die Sie jetzt unternehmen sollten:

1. Schaden sofort mindern

2. Schaden vollständig dokumentieren

3. Schaden unverzüglich melden

Kontaktmöglichkeiten für Schadensmeldungen bei den Herstellerpartnern sowie eine komplette Übersicht über Ihre Rechte, Pflichten und Handlungsmöglichkeiten gibt Ihnen die Checkliste für Mitgliedsbetriebe des ZVSHK. Halten Sie für den Zugriff Ihre ZVSHK-Zugangsdaten bereit!

Weitere Informationen über die Haftungsübernahmevereinbarung finden Sie auch in unserem aktuellen HÜV-Flyer – hier geht’s zum Download!

Vielen Dank für Ihre Nachricht

Wir setzen uns in Kürze mit Ihnen in Verbindung.